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Mietbedingungen Hausboote Irland

Folgende Bedingungen gelten für alle Buchungen für die Saison 2016

Allgemeine Bedingungen
Die nachfolgenden Charterbedingungen regeln die rechtliche Beziehung zwischen Gesellschaft und Charterer. Gegenstand des Vertrages ist der Charter eines Bootes. Carrickcraft und Waveline Cruisers sind Handelsmarken der Lakeview Marina Ltd.. Vertragspartner des Kunden (Charterers) und damit Vercharterer ist für alle Vermietungen, die in Carrick-on-Shannon oder Banagher starten, die Shannon Leisure Development Company Limited, The Marina, Carrick-on-Shannon, Co. Leitrim, Irland, es gilt das Recht der Republik Irland. Für alle Vermietungen, die in Bellanaleck starten, ist der Vertragspartner die Erne Leisure Development Company Limited, Unit 1, 3 Fairgreen Road, Markethill, Co. Armagh, Nordirland, es gilt das Recht von Nordirland.
Unter „Charterer“ oder „Mieter“ ist/sind die Person(en), die den Mietvertrag abschließt/ abschließen sowie alle Mitfahrer und unter „das Boot“ das Boot, das vom Charterer reserviert oder jenes, das ihm zur Verfügung gestellt wurde, zu verstehen. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei Hausboot Irland lediglich um die Buchungsannahmestelle der Gesellschaft handelt, nicht aber um den Vertragspartner. Kein Vermittler oder Angestellter der Gesellschaft darf diese Bedingungen abändern oder ergänzen.

Direktbuchungen
Mit der Buchung wird eine nicht erstattungsfähige Anzahlung entsprechend unserer Preisliste fällig. Ein Boot gilt erst dann als gebucht, wenn die Anzahlung bei der Gesellschaft eingegangen ist und eine Rechnung, die den fälligen Restbetrag ausweist, ausgestellt wurde. Mit der Anzahlung übernimmt der Mieter die Verpflichtung zur Zahlung des gesamten Mietbetrages, der nicht später als sechs Wochen vor Reisebeginn fällig ist.

Buchungen mit Kreditkarte
Die Kreditkarte, die für die Buchung benutzt wird, muß beim Einchecken in der Marina zur Bestätigung vorgezeigt werden.

Stornierungen
Der Mieter muß die Gesellschaft unverzüglich schriftlich informieren, falls er nicht in der Lage ist, das Boot zu übernehmen.
Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  • Stornierungen mehr als 42 Tage vor Reiseantritt: die Anzahlung wird von der Gesellschaft einbehalten.
  • Stornierungen 41 bis 29 Tage vor Reiseantritt: die Gesellschaft behält die Anzahlung plus 50% der Restzahlung ein.
  • Stornierungen innerhalb von 28 Tagen vor Bootsübernahme: die volle Bootsmiete ist fällig.

Wir empfehlen unseren Gästen grundsätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Reiseversicherung.

Buchungen durch Reisebüros/Veranstalter
Buchungen von Reiseveranstaltern, -büros oder -vermittlern unterliegen den gängigen vereinbarten Regeln zu Buchungen und Stornierungen sowie allen Mietbedingungen im Folgenden.

Bootsübernahme
Diese findet normalerweise zwischen 16 und 21 Uhr am Tag, der auf der Bestätigung der Gesellschaft oder dem Gutschein des Reiseveranstalters ausgewiesen ist, statt. Eine Übernahme nach 21 Uhr ist nur nach vorheriger Absprache möglich. Die Gesellschaft kann nicht für eventuelle Verzögerungen durch Flugverspätungen oder für von Vormietern nicht oder nicht rechtzeitig zurückgebrachte Boote haftbar gemacht werden.

Verfügbarkeit
Die Gesellschaft wird alles unternehmen um dafür zu sorgen, dass das gebuchte Boot in gut gewartetem Zustand zur Verfügung steht. Falls dies infolge unvorhergesehener Umstände oder unverschuldeter Ereignisse nicht möglich ist, wird die Gesellschaft alles Erforderliche unternehmen, um ein Boot mit gleichwertigem Komfort und gleicher Kapazität zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Unmöglichkeit wird der Mietpreis und eine eventuell bereits geleistete Kaution unter Ausschluss anderer Ansprüche erstattet. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Boote im Falle von schlechtem Wetter oder Navigationsbedingungen im Sinne der Sicherheit der Mieter nicht herauszugeben oder zu ersetzen.

Bootsrückgabe
Alle Boote müssen, um das Auftanken und Überprüfen des Bootes zu ermöglichen, in sauberem, besenreinen Zustand am Vortag der Abreise – oder wie bei Wochenend- oder Kurzmieten vereinbart – nicht später als 17 Uhr zurückgebracht werden. Zu diesem Zeitpunkt endet das Mietverhältnis und das Boot darf unter keinen Umständen mehr bewegt werden, da der Mieter dafür nicht mehr versichert ist. Doch natürlich dürfen Gäste noch bis um 10 Uhr am folgenden Tag auf dem Boot bleiben. Sollte der Mieter das Boot nicht am Rückgabetag zurückbringen, wird eine Gebühr in Höhe der doppelten Tagesmiete plus eventueller zusätzlicher Kosten oder Verluste, die der Gesellschaft entstehen, fällig. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, Zeit für schlechte Wetterbedingungen einzukalkulieren.

Transfers von und zu den Mietstationen
Die Verantwortung für Flugverbindungen oder andere Reiseanbindungen liegt grundsätzlich beim Mieter. Die Gesellschaft kann bei Bedarf und ohne Verpflichtung der Gesellschaft gegenüber einen Transfer zu und von der Mietstation organisieren, übernimmt aber keinerlei Verantwortung oder Haftung für Verluste oder Schäden, die Mietern eventuell durch Verspätungen entstehen könnten.

Anzahl Besatzungsmitglieder
An Bord des Bootes dürfen sich über Nacht als auch während der Fahrt nur so viele Personen befinden wie auf der Mietrechnung vermerkt. Versicherungen werden ungültig, falls diese Anzahl überschritten wird und die Gesellschaft behält sich vor, das Mietverhältnis ohne finanziellen Ausgleich zu beenden.

Mindestalter
Der Hauptmieter muß mindestens 21 Jahre alt sein.

Unfähige Mieter
Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Buchung/Bootsübernahme abzulehnen oder das Mietverhältnis zu beenden, wenn ein Mieter nach Meinung der Gesellschaft aufgrund von Gesundheit, Alter, Unvermögen oder irgendeinem anderen Grund, der zu einem ernsten Risiko oder der Gefahr für andere führen könnte, nicht in der Lage ist, ein Boot verantwortungsvoll zu führen. Unter diesen Umständen findet auch keine Rückvergütung statt.

Bootsbeschreibungen
Der Vermieter ist bemüht sicherzustellen, dass Beschreibungen der Boote korrekt sind. Jedoch kann die Gesellschaft keinerlei Verantwortung für leichte Unterschiede, die sich eventuell in Broschüren oder den Unterlagen von Reiseveranstaltern finden. Kleiner Unterschiede gibt es auch bei Booten desselben Typs. Die Gesellschaft behält sich vor, das Layout oder die Ausstattung der Boote ohne Vorankündigung zu ändern.

Versicherung – Schäden, Verlust, Drittschäden & Kaution
Die Boote sind gegen Totalverlust und Schäden am Boot sowie der Ausstattung voll versichert. Für Schäden gegenüber Dritten besteht ebenfalls eine Versicherung bis zu einem Gesamtschaden in Höhe von €3.174.345, jedoch ist der Mieter selbst dafür verantwortlich zu entscheiden, ob dieser Betrag ausreichend ist oder ob er selbst noch eine zusätzliche Versicherung abschließt. Der Mieter ist auf jeden Fall für jegliche Verluste oder Schäden verantwortlich, die er selbst verschuldet oder fahrlässig verursacht. Im Schadensfall ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, unter Angabe aller Einzelheiten zusammen mit Namen und Adressen aller Beteiligten, Zeugen oder Eigentümer von an einem Unfall beteiligten Booten. Zudem muß der Mieter ein Versicherungsformular ausfüllen und unterschreiben. Verlorene Beiboote oder Aussenboardmotoren im Speziellen müssen unverzüglich gemeldet werden. Durch Mißachtung der Meldepflicht irgendeines Verlustes, Mißgeschicks oder Schadens kann die Versicherung unwirksam werden. Eine Kaution (je nach Bootstyp zwischen €850 und €2.000) muß vor Bootsübernahme geleistet werden. Dieser Betrag deckt im Bedarfsfall sowohl die Kosten für verbrauchten Kraftstoff, Schäden sowie die verspätete Rückgabe an der vereinbarten Mietstation.

Personenschäden oder Schäden an Ihrem Eigentum
Wir weisen Mieter ausdrücklich darauf hin, daß unter dem Mietverhältnis keine Versicherung für Todesfälle, Personenschäden oder Verlust oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen (eingeschlossen Fahrzeuge die in der Marina geparkt sind) besteht, ausgenommen diese Schäden sind durch Fahrlässigkeit oder absichtliches Unterlassen des Vermieters entstanden. Es besteht auch keinerlei derartige Versicherung für Mitfahrer oder Gäste des Mieters. Wir raten Mietern dringend dazu, selbst eine entsprechende Versicherung abzuschließen oder eine eventuell bereits vorhandene Versicherung zu erweitern.

Bootsübernahme
Bei Ankunft in der Marina muß der Mieter seine Buchungsbestätigung oder den Gutschein eines Reiseveranstalters vorweisen sowie eventuell bestellte Extras oder Lebensmittel bezahlen. Zudem muß der Mieter die oben beschriebene Kaution hinterlegen. Wir akzeptieren dazu Zahlungen per Kreditkarte oder in bar, keine Bank- oder Euroscheckkarten. Die Gesellschaft stellt dem Mieter Inventar für das Boot zur Verfügung, das der Mieter bei Übernahme überprüfen sollte. Im Anschluss erfolgt eine einfache Einweisung zum Gewässer und den Navigationsregeln, gefolgt von einer praktischen Einweisung auf dem Boot, während der gezeigt wird, dass das Boot technisch in Ordnung und sauber ist. Ein Einweiser macht mit den Mietern eine Probefahrt, um sicherzustellen, dass sie die Bedienungseinrichtungen kennen. Nach dieser Probefahrt unterschreibt der Mieter zur Bestätigung ein Formular, womit die Miete beginnt und er die Verantwortung für das Boot übernimmt.

Befahrbare Gewässer
Die Boote dürfen ausschließlich auf dem Shannon und Erne und innerhalb der Navigationsgrenzen, die auf den jedem Mieter zur Verfügung gestellten Karten klar eingezeichnet sind, gefahren werden. Andere Karten oder Führer dürfen nicht zur Navigation benutzt werden. Die Boote dürfen nicht unterhalb der Brücke von Killaloe gebracht werden, noch in den Grand Canal (ausser mit unserer speziellen Genehmigung), den Camlin River, Rinn River noch auf den Barrow. Es ist verboten, nachts zu fahren und über Nacht müssen die Boote an einer genehmigten Stelle festmachen. Der Vermieter kann nicht für Verzögerungen oder Sperrungen des Gewässers, verursacht durch Reparaturen oder Arbeiten an der Navigation, haftbar gemacht werden. Ausserdem kann der Vermieter Navigationsbeschränkungen verhängen, wenn seiner Meinung nach dazu eine Veranlassung besteht. Eine Ermässigung oder Rückerstattung des Mietpreises ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Es ist strengstens verboten, andere Boote ohne spezielle Genehmigung des Vermieters abzuschleppen oder von Untiefen herunterzuziehen. Alle Boote auf den Binnengewässern unterliegen den Gesetzen und Regeln des Gewässers und müssen sich an Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Der Mieter ist jederzeit für die sichere Navigation verantwortlich sowie für alle Schäden, Kosten oder Drittschäden, die er ausserhalb des markierten Gewässers oder durch Mißachtung spezifischer Anweisungen verursacht. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eine Änderungen der Seezeichen oder der Navigation. Entsprechende Informationen werden sofort nach deren Bekanntwerden an die Mieter weitergeleitet.

Bootsrückgabe
Alle Boote werden mit vollem Dieseltank übernommen. Bei der Rückgabe wird das Boot aufgetankt und der verbrauchte Kraftstoff wird dem Mieter in Rechnung gestellt. Zu diesem Zeitpunkt wird die hinterlegte Kaution rückerstattet, vorbehaltlich dass keinen Grund für die Einbehaltung gibt. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Rückerstattung per Post abzuwickeln falls die Bootsrückgabe ausserhalb der normalen Öffnungszeiten der Mietbasis stattfindet. Mieter, die das Boot an einer anderen Basis als gebucht zurückgeben oder hinterlassen verlieren ihre Kaution.

Reinigung der Boote
Die Boote werden als Unterkunft für Selbstversorger vermietet, der Mieter ist für die Sauberkeit innen und aussen verantwortlich. Falls ein Boot nicht besenrein zurückgegeben wird, wird eine Reinigungsgebühr fällig.

Pannen und Reparaturen
Der Vermieter kommt für alle Reparaturen und Wartungsarbeiten auf, ausser diese wurden durch absichtlich oder fahrlässig durch den Mieter herbeigeführt. Der Vermieter muß umgehend benachrichtigt werden, falls irgendwelche Reparaturen oder Wartungsarbeiten erforderlich werden. Diese Arbeiten dürfen ohne Einwilligung des Vermieters nicht an andere Firmen vergeben werden. Die Kosten für das Schleppen von Untiefen oder das Slippen zur Reparatur von beschädigten Schrauben oder das Entfernen von Kraut an der Welle oder das Entblocken von verstopften Toiletten oder Wartungsarbeiten an überhitzten Motoren, verursacht durch Seegras oder Schmutz im Kühlsystem, hat der Mieter zu verantworten. Ersatzansprüche des Mieters für Fahrtunterbrechungen aufgrund von Reparaturen, Schäden oder irgendwelcher anderer Defekte oder unvorhersehbarer Ursachen sind ausgeschlossen.

Streitfälle
Der Mieter ist verpflichtet, Mängel oder Probleme mit dem Boot sofort zu melden und dem Vermieter eine angemessene Zeit zur Ursachensuche und Lösung einzuräumen. Ansprüche unter Mißachtung dieser Meldepflicht sind ausgeschlossen. Es können keine Ansprüche geltend gemacht werden, die später als vier Wochen nach Bootsrückgabe gestellt werden.

Shannon Leisure Development Company Limited
Erne Leisure Development Company Limited
Hausboot Irland GmbH

* Übersetzung unserer in englischer Sprache abgefassten Geschäftbedingungen, die wir auf Anforderung gerne zur Verfügung stellen. Die Übersetzung dient lediglich der Information, es gilt das Original in englischer Sprache, für Übersetzungsfehler übernehmen wir keine Haftung.